Schritte in der Psychotherapie

 

Das Kennenlernen:

 

  • Hier wird geklärt, ob eine gute therapeutische Beziehung zwischen Patient und Therapeut entstehen kann (Probatorische Sitzungen, i.S. von "Probesitzungen").
  • Es sind 2 bis maximal 4 Probesitzungen möglich.
  • Da die therapeutische Beziehung so wichtig ist, können Sie verschiedene Therapeuten "ausprobieren", damit "es passt". 

 

Die Abklärung der Problemsituation und der Ziele:

  • Was beschreibt der Patient als "problematisch"?Handelt es sich um eine Störung mit "Krankheitswert" (i.S. der "Internationalen Klassifikation psychischer Störungen"-ICD)?
  • Liegt eine krisenhafte Entwicklung vor, die die Gefahr der Entwicklung einer solchen Störung vermuten lässt?
  • Kann der Therapeut einschätzen, dass eine Verbesserung mit seinen Therapiemethoden zu erzielen sein kann?
  • Liegt eine ausreichende Veränderungsmotivation vor?
  • Sind möglicherweise andere Unterstützungsangebote hilfreicher (Beispiel: stationäre Behandlung, Tagesklinik, Rehabilitation, Beratungsstelle.....)
  • Welche Diagnostik ist erforderlich?

 

Die Antragstellung:

 

  • Vor der Aufnahme der Psychotherapie wird ein Konsiliarbericht bei Ihrem Hausarzt eingeholt.Er dient dazu, eventuell vorliegende somatische Erkrankungen nicht zu übersehen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei dem Therapeuten und leiten es an Ihren Arzt weiter.
  • Wenn Sie sowie Ihr Therapeut sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entschieden haben, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
  • In der ersten Therapiephase werden 12 Stunden bewilligt, eine Verlängerung um weitere 12 Stunden ist bei Bedarf und Nützlichkeit unbürokratisch möglich (Kurzzeittherapie).
  • Für eine weitere Verlängerung (Umwandlung in eine Langzeittherapie) um 20 Stunden ist ein ausführlicher (anonymisierter!) Antrag des Therapeuten erforderlich, der bisherige Ergebnisse und weitere Ziele beschreibt und von einem Sachverständigen geprüft wird.
  • Weitere Verlängerungen sind je nach Schwere der Erkrankung oder dem Verlauf möglich.

 

Nach der Bewilligung:

 

  • Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten, die nur für Sie reserviert sind. Bedenken Sie das bitte bei Ihrem persönlichen Zeitmanagement. (Ausfallstunden können Ihnen privat in Rechnung gestellt werden.)
  • Therapiesitzungen finden im Allgemeinen einmal alle 14 Tage statt, die Abstände können (je nach Bedarf) kürzer oder länger sein.
  • Die "eigentliche Therapie" besteht in der Zeit zwischen den Sitzungen, in der Sie Anregungen oder Übungen umsetzen, damit Sie für sich einen Therapieerfolg umsetzen können.
  • Eine Therapie umfasst in der Regel 24 Stunden (2 Abschnitte a 12 Stunden), kann auch länger (bis maximal 80 Stunden) oder kürzer dauern.
  • Es ist immer das Ziel, eine Therapie "so lange wie nötig, aber so kurz wie möglich" durchzuführen.
  • Es ist sehr wünschenswert und notwendig, dass Sie Probleme mit der Therapie oder Ihrem Therapeuten offen ansprechen, um in dieser geschützten Umgebung Lösungen erarbeiten zu können.
  • Sie werden es kaum glauben, ABER: Eine Therapie darf auch Spaß machen!!!

 

Bei Ihrer Therapie wünsche ich Ihnen viel Kraft, natürlich gutes Gelingen und viel Freude an Ihrer eigenen Entwicklung.