Psychotherapeutische Sprechstunde:
Seit April 2017 erfolgt ein möglicher Zugang über die "Psychotherapeutische Sprechstunde".
Sie erhalten eine schriftliche Information, Einschätzung und Empfehlung des Psychotherapeuten,
Zur genaueren Abklärung können sich auch weitere "Sprechstunden" anschließen.
Probatorische (Probe-) Sitzungen:
Wenn es die Auslastung der Praxis und die Indikation ermöglichen, können sich "Probatorische Sitzungen" anschließen.
Akutbehandlung:
Bei hoher Dringlichkeit kann innerhalb von 14 Tagen nach der Sprechstunde eine "Akutbehandlung" begonnen werden. Diese kann bis zu 12 Sitzungen a 50 Minuten umfassen.
Terminvereinbarung:
Für die Vereinbarung eines Sprechstundentermins nutzen Sie bitte die telefonische Sprechzeit. Hier erfahren Sie, ob
Was benötigen Sie?
Für Ihren Termin benötigen Sie Ihre Chipkarte (Gesetzlich Versicherte). Eine Überweisung von einem Arzt ist nicht unbedingt erforderlich.
Was kostet die Psychotherapie für Sie?
Psychologische Psychotherapeuten stellen wie Ärztliche Psychotherapeuten eine Facharztgruppe dar (im Unterschied zu Psychologen oder Heilpraktikern).
Das bedeutet, dass die Kosten einer Heilbehandlung von Ihrer Krankenkasse voll umfänglich übernommen werden.
Auch Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten diese Kosten.
Es ist hier günstig, die Bedingungen mit Ihrer Versicherung vorab zu besprechen bzw. Ihren Vertrag zu prüfen.